AGB - MARCUS HEIN - Akademie für Neurologische Führung

AGB - Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen können Sie hier herunterladen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und der  MARCUS HEIN – Akademie für Neurologische Führung, Rosenhain 7a, 47804 Krefeld, in der Folge MH-ANF genannt. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. November 2022 und sind Grundlage jedes Vertrages und jeder Tätigkeit zwischen MH-ANF und ihren Auftraggebern.

Auftraggeber sind 

  • Teilnehmer an den Seminaren, 
  • Dritte, die Teilnehmer zu Seminaren und/oder Coachings anmelden, 
  • Coachees, die Coaching-Leistungen der MH-ANF in Anspruch nehmen,
  • Unternehmen, die Trainings- und/oder Coaching-Leistungen bei der MH-ANF einkaufen,
  • Unternehmen, die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

Sie erstrecken sich ebenso auf Dienstleistungen und Produkte, die unter dem Namen MARCUS HEIN – Akademie für Neurologische Führung angeboten werden, inklusive aller Schulungen, Beratungen, Einzel- und Gruppensitzungen, sowie auf Medienprodukte. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und MH-ANF.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Mit der Anmeldung bzw. Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anerkannt.

Alle Angebote und Leistungen der MH-ANF gelten für Unternehmen wie für Endkunden (Privatpersonen) gleichermaßen, soweit dies in diesen AGB nicht ausdrücklich differenziert wird.

Coaching

Die von MH-ANF angebotenen Coachings/Coaching-Sitzungen stellen keine ärztliche oder therapeutische Maßnahme dar. Es werden weder Diagnosen erstellt, noch Heilungen versprochen. Die Sitzungen verstehen sich nicht als Instrument der Lebens- und Sozialberatung. Jede vorgenommene Tätigkeit dient der Persönlichkeitsentwicklung und der mentalen Stärkung gesunder Menschen.

Jede/r TeilnehmerIn haftet hinsichtlich vorhandener körperlicher und seelischer Voraussetzungen für sich selbst. Dies betrifft die physische und psychische Eignung für die Teilnahme an Coachings. MH-ANF erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber. Die Arbeit zur Förderung und Entwicklung der Persönlichkeit von Auftragnehmern bzw. Coachees wird nach bestem Wissen und Können durchgeführt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden.

Coachings sind grundsätzlich vor Coaching-Beginn zu bezahlen. Die Rechnung ist fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung. Für jede Mahnung berechnet MH-ANF zusätzlich 40 Euro Bearbeitungsgebühren sowie für den Verzugszeitraum 9 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz. Ein Coaching kann abgelehnt werden, wenn die Vergütung zum Coachingzeitpunkt nicht entrichtet ist.

Einzelne Coachings können 48 Stunden zuvor abgesagt werden. Eine spätere Absage entbindet nicht von der Vergütungspflicht. Dies gilt auch für die Inanspruchnahme einzelner Coaching-Sitzungen innerhalb eines größeren Coaching-Budgets.

Beratungsprojekte

Beratungsprojekte werden auf Basis einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung hinsichtlich Auftragsgegenstand und zeitlichem Aufwand durchgeführt und abgerechnet. Eine Überschreitung des vereinbarten zeitlichen Aufwands ist nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und seiner schriftlichen Bestätigung möglich.

In Beratungsprojekten seitens MH-ANF eingesetzte Arbeitsmittel sind mit dem Honorar abgegolten, es sei denn, es gibt hierzu eine separate Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und MH-ANF. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten, Verpflegungen und Arbeitsmittel können nicht vom Honorar in Abzug gebracht werden.

Mit dem Auftraggeber wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, kein Werkvertrag. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Fragen zufriedenstellend beantwortet werden können. 

Vereinbarte Beratungszeiten sind vergütungspflichtig, es sei denn, sie werden spätestens vier Wochen zuvor storniert. Die Rechnungslegung erfolgt jeweils wöchentlich. Die Rechnung ist fällig innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung. Für jede Mahnung berechnet MH-ANF zusätzlich 40 Euro Bearbeitungsgebühren sowie für den Verzugszeitraum 9 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz.

Inhouse-Seminare

MH-ANF bietet Inhouse-Seminare nach Vorgaben des Auftraggebers durch. Auch wenn wir bemüht sind, die Erwartungen und Ziele der Maßnahme zu erfüllen, übernehmen wir dafür keine Garantie. Eine Überschreitung des notwendigen zeitlichen Aufwands liegt in der Verantwortung von MH-ANF und über das vereinbarte Honorar hinaus nicht vergütungspflichtig. Veranstaltungsräume und -material sowie Verpflegung während der Seminarzeiten trägt der Auftraggeber, einschließlich der Verpflegung des Trainers. Arbeitsmaterial wird – falls nicht anders vereinbart – von MH-ANF gestellt und bezahlt.

Bei firmeninternen Trainings stellt der Auftraggeber entsprechende Seminarräume zur Verfügung. Diese Leistung kann in seinem Auftrag auch von Dritten erbracht werden. MH-ANF hat das Recht, firmeninterne Trainings abzusagen oder abzubrechen, falls die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten das Training unmöglich machen oder in erheblichem Umfang beeinträchtigen. Der Anspruch auf Vergütung der beauftragen Leistung bleibt vollumfänglich erhalten.

MH-ANF ist berechtigt, auch bei Inhouse-Seminaren einzelne Teilnehmer/innen von der weiteren Seminarteilnahme auszuschließen, wenn rechts- oder linksradikales Gedankengut verbreitet, sowie Verhalten gezeigt wird, das gegen das Grundgesetz verstößt oder darüber hinaus anstößig ist.

Inhouse-Seminare können bis 8 Wochen vor dem Durchführungstermin kostenfrei storniert werden. Danach sind 50 Prozent des Honorars zu entrichten. Eine Stornierung kürzer als 4 Wochen vor dem Training ist voll vergütungspflichtig. Auf etwaige andere Regelungen besteht kein Anspruch.

Grundsätzlich wird bei firmeninternen Trainings (Inhouse-Seminare) das vereinbarte Honorar zzgl. Spesen 10 Tage nach Erbringen der Leistung durch MH-ANF sowie Rechnungslegung fällig. Für jede Mahnung berechnet MH-ANF zusätzlich 40 Euro Bearbeitungsgebühren sowie für den Verzugszeitraum 9 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz.

Offene Seminare der Akademie für Neurologische Führung

Interessenten können sich per Internet, Brief, eMail, Telefax oder telefonisch anmelden und erhalten eine Bestätigung per eMail oder auf dem Postweg. Die Vergütung ist 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Seminarbeginn. Sie ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Für jede Mahnung berechnet MH-ANF zusätzlich 40 Euro Bearbeitungsgebühren sowie für den Verzugszeitraum 9 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz.

Der Platz im Seminar wird mit Eingang des Geldes auf dem Konto reserviert. Ein (nicht-gewerblicher) Endverbraucher hat ein zweiwöchiges Widerrufsrecht, das ab dem Zeitpunkt der Anmeldebestätigung bzw. der Rechnungsstellung gilt. Innerhalb dieser Zeit kann er seine Anmeldung bzw. Bestellung ohne Kosten zurückziehen, es sei denn, das Seminar hat schon begonnen und der Teilnehmer nimmt bereits teil. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmen.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an folgende Adresse: 

MARCUS HEIN
Akademie für Neurologische Führung
Rosenhain 7a
47804 Krefeld. 

Der Wiederruf per eMail ist nur gültig, wenn er von MH-ANF gegenbestätigt wird. Eine Aufrechnung mit der Vergütung ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche von MH-ANF anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

Sollte das Seminar aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer Gründe nicht zustande kommen, kann MH-ANF die Veranstaltung auch kurzfristig absagen. Die Teilnehmer erhalten die für die entfallenen Seminartage zu entrichtenden Teilnahmegebühren rückerstattet, falls sie schon bezahlt worden sind.

Bei offenen Seminaren gilt der im Seminarangebot beschriebene Leistungsumfang als verbindlich. In der Regel sind insbesondere keine Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen enthalten, soweit sie nicht in der Seminarausschreibung explizit genannt sind (z. B. Pausenverpflegung).

MH-ANF behält sich ferner den Ersatz von TrainerInnen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien, sowie zeitliche und örtliche Änderungen von Veranstaltungen in zumutbarem Rahmen vor. Eine so geartete Änderung stellt keinen Rücktrittsgrund dar.

Die bekannt gegebenen Seminartermine können in Einzelfällen auch kurzfristig verschoben werden. Weitere Ansprüche an die MH-ANF können nicht geltend gemacht werden. MH-ANF verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

Stornierung

Sollte ein Kurs aufgrund ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer Gründe nicht zustande kommen, kann MH-ANF die Veranstaltung auch kurzfristig absagen. Die Kursteilnehmer bekommen die für die entfallenen Seminartage zu entrichtenden Teilnahmegebühren rückerstattet, falls sie schon bezahlt worden sind.

Durch höhere Gewalt oder Ausfall des/der TrainerIn kann ein Seminar auch unmittelbar vor und während des Seminars storniert werden. In diesen Fällen ist MH-ANF nur zur anteiligen Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren verpflichtet. Sollte ein Kurs durch höhere Gewalt, Krankheit oder Verhinderung des Trainers nicht zustande kommen, kann MH-ANF für evtl. entstehende Kosten nicht haftbar gemacht werden. Ein Ausweichtermin wird bekannt gegeben.

MH-ANF ist es grundsätzlich vorbehalten, eine Seminarteilnahme auch ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Ebenfalls behält sich MH-ANF vor, einzelne TeilnehmerInnen aus wichtigen Gründen, zum Beispiel wegen Störung der Veranstaltung oder Nichtbeachtung von Aufforderungen des/der SeminarleiterIn, ohne Nennung von Gründen, nicht zu einem Seminar zuzulassen bzw. von der (weiteren) Teilnahme auszuschließen. Ein Ausschluss aus der (weiteren) Seminarteilnahme kann zu jedem Zeitpunkt erfolgen, wenn rechts- oder linksradikales Gedankengut verbreitet, sowie Verhalten gezeigt wird, das gegen das Grundgesetz verstößt oder darüber hinaus anstößig ist. Die Seminargebühren werden nicht erstattet.

Sollte der Teilnehmer an einem offenen Seminar nicht teilnehmen können, so entstehen ihm keine Kosten, wenn MH-ANF spätestens 8 Wochen vor Beginn des Seminars eine schriftliche Abmeldung erhalten hat. Geht die schriftliche Abmeldung bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Seminars bei der MH-ANF ein, wird dem Teilnehmer die Hälfte der Seminargebühren berechnet. Bei späterer Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig. Es steht dem Teilnehmer jedoch frei, einen Ersatzteilnehmer in das Seminar zu entsenden.

Haftung

MH-ANF übernimmt vor, während und nach den Seminaren und Coachings keine Haftung für die TeilnehmerInnen. Eine wie auch immer geartete Haftpflicht des Veranstalters wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens der MH-ANF.

MH-ANF übernimmt in Beratungsprojekten keine Haftung für das Eigentum des Auftraggebers. Dies gilt nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens MH-ANF.

Spesen

MH-ANF rechnet die für die Durchführung von Beratungsprojekten, firmeninternen Trainings und Coachings anfallenden Spesen mit dem Auftraggeber nach Durchführung der Maßnahme ab. Für Fahrten und Reisen wird MH-ANF unter folgenden Maßgaben und unter Effizienzgesichtspunkten das jeweils günstigste Verkehrsmittel bzw. die jeweils günstigste Unterbringung wählen:

  • Zugfahrten in der 1. Wagenklasse
  • Flüge in der Business-Class
  • PKW-Fahrten mit eigenem PKW oder vergleichbarem Leihwagen 
  • Hotel mit maximal 4-Sterne-Klassifizierung

Fahrten mit dem eigenen PKW werden mit 0,50 € pro gefahrenem Kilometer abgerechnet.

Soweit dies üblich und praktikabel ist, legt MH-ANF für die Spesenabrechnung Kopien der entsprechenden Belege (Hotelrechnungen, Bahn- und Flugtickets, Taxi-Quittungen, etc.) der jeweiligen Rechnung an den Auftraggeber bei.

Die Rechnung über Spesen ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung fällig. Für jede Mahnung berechnet MH-ANF zusätzlich 40 Euro Bearbeitungsgebühren sowie für den Verzugszeitraum 9 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz.

Tages- und Stundenhonorare

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wird die Leistung auf Basis von Tages- und Stundenhonoraren erbracht. Grundsätzlich gilt, dass das Tageshonorar für 8 Zeitstunden und das Stundenhonorar für 60 Minuten berechnet wird. Eine Unterschreitung von bis zu 20 % der Leistungszeit berechtigt den Auftraggeber nicht zur Kürzung des vereinbarten Honorars, wenn die vereinbarte Leistung dennoch erbracht wurde. Eine Überschreitung der Leistungszeit liegt in der Verantwortung von MH-ANF und kann nur dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

Urheberrecht

Sämtliche durch MH-ANF zur Verfügung gestellte Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht. Eine Weiterverwendung, Reproduktion und Weitergabe – egal welcher Art – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung von MH-ANF und wird strafrechtlich verfolgt.

Foto- und Filmaufnahmen

Während der Seminare werden ggf. Foto- und Filmaufnahmen erstellt. Im Fall einer Veröffentlichung werden die TeilnehmerInnen per eMail und/oder telefonisch auf die geplante Veröffentlichung hingewiesen. Sie haben dann die Möglichkeit, der geplanten Veröffentlichung zu widersprechen. Reagieren sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Anfrage um die Freigabe seines/ihres Bildes oder Videos für die Veröffentlichung, gilt die Freigabe als erteilt. Eine gesonderte Vergütung steht den TeilnehmerInnen nicht zu.

Jede/r TeilnehmerIn willigt mit der Anmeldung zum Seminar den Aufnahmen zu. Eventuelle Beeinträchtigungen des Seminarablaufs, die so gering wie möglich gehalten werden, berechtigen nicht zu einer Erstattung der Seminarkosten oder zu sonstigen Vergütungen.

Datenschutz

MH-ANF verpflichtet sich, alle Ihr im Rahmen von Beratungsprojekten, Trainings und Coachings zufließenden Informationen streng vertraulich zu behandeln. Ebenso verpflichten sich alle TeilnehmerInnen an Seminaren und alle an Beratungsprojekten Beteiligten über jegliche Informationen Stillschweigen zu bewahren, sofern diese Informationen nicht eindeutig für die freie Verwendung bestimmt sind. Dies gilt insbesondere für Informationen über andere SeminarteilnehmerInnen und für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

MH-ANF schützt die personenbezogenen Kundendaten. MH-ANF wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, eMail-Adresse, je nach Zahlungsart auch Kontoverbindung, Kreditkartennummer, Ablaufdatum der Kreditkarte u. a.) werden durch die MH-ANF in der Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und – soweit notwendig – an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Sofern keine anderweitige Erklärung vorliegt, werden Auftraggeber zukünftig über unsere Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen informiert bzw. auch per Fax, eMail oder Telefon kontaktiert. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung nach DGSVO.

Kontakte zu Drittanbietern

MH-ANF haftet nicht für die Vermittlung von Kontakten zu Drittanbietern. Insbesondere die im Internet aufgeführten BeraterInnen, TrainerInnen, Coaches und TherapeutInnen handeln auf eigene Rechnung. Es gelten hierbei die jeweiligen AGB der Drittanbieter.

Gerichtsstand, Zusatzvereinbarungen, salvatorische Klausel

Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Krefeld vereinbart.

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 

Sollten einzelne Vereinbarungen oder die AGB unwirksam sein oder werden, treten an die Stelle der unwirksamen Vereinbarungen rechtsgültige Vereinbarungen, die der/den unwirksamen von der Bedeutung her am Nächsten kommen.

Krefeld, Stand: 28. Janaur 2024